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Einkauf bei den Nachbarn 😏

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(@chamuel-777)
Spross
Beigetreten: vor 2 Jahren
Beiträge: 4
Themenstarter  

Moinsen. 😏

Habe paar Fragen mitgebracht zwecks Nl einkaufen.

1. Wie viel Ganja/Hash darf ich denn beim Aufenthalt in NL besitzen  , ohne dass wenn die NL-Polente mich  (in NL )aufgabelt ich Probleme bekomme?

2. Darf ich 5g pro Tag oder Shop kaufen ?

Geht es z.b. , dass wenn ich in einem  Shop Zeugs gekauft habe ich dann  in den nächsten gehe und dort nochmal kaufe innerhalb eines Tages ?

. Klar ist die Einfuhr nach D = Illegal.

Doch wenn sie mich nach der Grenze  auf deutscher Seite mit 25 g kaschen und ich meine Aussage verweigere  können sie mir ja auch nicht die Einfuhr aus NL nachweisen.

Es ist mein Eigenbedarf den ich in D haben kann.

Was denkt ihr, was wisst Ihr ?

LG.



   
Zitat
(@critical7)
Hanfblatt
Beigetreten: vor 2 Jahren
Beiträge: 24
 

Eine spannende Frage, schade, dass da niemand etwas zu geschrieben hat. Rechtlich sicher kann ich Dir die Frage nicht beantworten..

Du darfst am Tag max 5 Gramm Cannabis in einem Coffeeshop erwerben..also nicht pro Coffeeshop 😂

Da wird die Polizei in NL nichts machen.

Aber den anderen Punkt finde ich viel spannender: wenn Du hinter der Grenze erwischt wirst und die Aussage verweigerst. Ja, die 25g darfst Du haben, es sei denn, sie können Dir die Einfuhr nachweisen. Wenn Du also noch Einkaufstüten aus NL im Auto hast wird's blöd oder auf den Tütchen Deines Weeds der Name des Coffeeshop steht auch. Oder sie dich wirklich direkt hinter der Grenze rausfischen.

Aber sonst? Das musste man mal mit einem Anwalt klären..



   
AntwortZitat
Eigenbedarf
(@eigenbedarf)
Harzsammler
Beigetreten: vor 2 Jahren
Beiträge: 352
 

Die Einfuhr ist offenbar weiterhin verboten, und vor Gericht dürften da Umstände zählen. Z. B. Du sitzt im Zug oder Bus, der aus den Niederlanden kommt. Oder Du hast eine Einkaufstüte aus den Niederlanden im Auto liegen. Etc. Übrigens sind die Täter praktisch immer Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren. Sehr praktisch für die Fahndung!

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Cannabis-Einfuhr-aus-den-Niederlanden-bleibt-verboten-eine-Ausnahme,cannabis838.html

Laut den Strafvorschriften im CanG §34 ist die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Cannabis mit bis zu drei Jahren Haft strafbewehrt. NB, es ist eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit. Aufgefundenes Gras dürfte daher auch erst mal beschlagnahmt werden.



   
AntwortZitat
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