Ab dem 1. April 2024 sind laut dem neuen Cannabisgesetz in Deutschland folgende Aktivitäten legal/erlaubt:
- Konsum von Cannabis für Erwachsene ist erlaubt.
- Privater Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen für den Eigenkonsum (ab 60g Trockenblüten strafbar, unscharfe Regelung).
- Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis im öffentlichen Raum und bis zu 50 Gramm im privaten Raum.
- Nicht-gewerbliche Anbauvereinigungen" Social Clubs" dürfen Cannabis an Vereinsmitglieder zum Eigenkonsum weitergeben. 25 Gramm/Tag und insgesamt 50 Gramm/Monat – mit maximal 10 Prozent THC-Gehalt; an junge Erwachsene bis 21 Jahre jedoch nur 30 Gramm/Monat. Die kontrollierte Abgabe startet voraussichtlich im Juli.
- Werbung und Sponsoring für Konsumcannabis und Anbauvereinigungen sind verboten.
- Verkauf und Weitergabe an Dritte bleiben illegal.
- Konsumverbot in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.
- Edibles bleiben verboten, also Kekse und Süßigkeiten mit THC-haltigem Cannabis
- staatlich kontrollierter Verkauf in lizenzierten Geschäften wird aufgeschoben und vorerst nur in Modellregionen getestet.
- Für Minderjährige bleibt der Besitz von Cannabis verboten, und es gibt Sonderregelungen für junge Erwachsene mit geringeren Abgabemengen und reduzierten THC-Gehalten.