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Cannabis/THC neuer Grenzwert für Straßenverkehr in Planung

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Paul
 Paul
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Eine wichtige Frage die seit dem Beschluss zum neuen Cannabisgesetz offen blieb war: Wieviel Cannabiskonsum (THC) ist im Straßenverkehr zukünftig erlaubt und wo liegen eventuelle Grenzwerte?

Eine beauftragte Expertenkommision mit Fachleuten aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und von der Polizei ist nun zu dem Schluss gekommen, dass 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) je Milliliter Blutserum ein angemessener Wert sei.

Das Bundesverkehrministerium dazu: "Bei dem vorgeschlagenen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC im Blutserum handelt es sich nach Ansicht der Experten um einen konservativen Ansatz, der vom Risiko vergleichbar sei mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille."

Dieser Grenzwert muss allerdings erst noch beschlossen werden. Der Grenzwert GILT NICHT ab 1. April 2024.

Ohnehin ist der Grenzwert für "Dauerkiffer" immer noch problematisch, denn ein Dauerkonsument hat frühestens nach 24h Konsumpause Werte in diesem Bereich. Für Einmal oder Gelegenheitskiffer ist nach etwa 4-10h nach Konsum wieder eine Autofahrt möglich.

Wann dieser Grenzwert beschlossen wird, ist noch nicht klar.



   
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