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Sind selbstgebackene edibles (Haschkekse) in Deutschland tatsächlich verboten?

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Eigenbedarf
(@eigenbedarf)
Harzsammler
Beigetreten: vor 2 Jahren
Beiträge: 383
Themenstarter  

Stimmt das: Wenn jemand im legalen Umfang Cannabis aus Eigenanbau besitzt, darf der sich daraus keine Kekse (brownies, Cannabutter, Gummibärchen, etc.) für den Eigenbedarf backen.

Ich rede jetzt nicht von kommerzieller Herstellung oder Weitergabe oder Verkauf.

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand das aus dem KCanG begründen kann, ich finde dazu leider nichts. Danke!

https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/



   
Zitat
Eigenbedarf
(@eigenbedarf)
Harzsammler
Beigetreten: vor 2 Jahren
Beiträge: 383
Themenstarter  

Das ist mein Verständnis von der Rechtslage:

Konsum ohne Besitz ist in Deutschland meines Wissens ohnehin nie verboten, auch nicht bei Gift oder schlimmen Drogen.

Einerseits ist es erlaubt, 25 g getrocknetes Cannabis "zum Eigenkonsum" zu besitzen oder 50 g zu Hause zu haben: §3 KCanG "Erlaubter Besitz von Cannabis".

Andererseits ist die Extraktion von Cannabinoiden laut §2, Satz 2 KCanG "Umgang mit Cannabis" verboten: "Die Extraktion von Cannabinoiden aus der Cannabispflanze ist verboten.

Allerdings sehe ich im Backen von Haschkeksen keine Extraktion.



   
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