Das ist mein Verständnis von der Rechtslage:
Konsum ohne Besitz ist in Deutschland meines Wissens ohnehin nie verboten, auch nicht bei Gift oder schlimmen Drogen.
Einerseits ist es erlaubt, 25 g getrocknetes Cannabis "zum Eigenkonsum" zu besitzen oder 50 g zu Hause zu haben: §3 KCanG "Erlaubter Besitz von Cannabis".
Andererseits ist die Extraktion von Cannabinoiden laut §2, Satz 2 KCanG "Umgang mit Cannabis" verboten: "Die Extraktion von Cannabinoiden aus der Cannabispflanze ist verboten.
Allerdings sehe ich im Backen von Haschkeksen keine Extraktion.