Hallo zusammen, mir wurde heute folgender interessanter Sachverhalt in den Feed gespült
Das Amtsgericht Urach hat geurteilt, dass ein Bußgeld und Fahrverbot nach einer Drogenfahrt nicht verhängt werden dürfen, da das Cannabis medizinischen Zwecken diente und der Patient ein Rezept hatte.
Die Werte sind mit >30 ng/ml weit über dem Grenzwert für aktives THC, aber da davon auszugehen ist, dass der Wert aufgrund der vorschriftsgemäßen Einnahme eines Medikaments gab es einen Freispruch.
Dabei ist zu beachten, dass der Patient nicht zu belangen ist, wenn bei der Ausstellung des Rezepts oder der Diagnose ein Fehler geschieht.
In erster Linie ist hierfür der Arzt verantwortlich.
Ist man nun dumm, wenn man sich als Konsument kein Cannabis verschreiben lässt?
Ich behaupte mal, es hat für jeden einen therapeutischen Nutzen