Gute Frage. Es handelt sich bei Marihuana ja in der Regel um ein Privatrezept, d. h. der Patient zahlt erstmal selbst, und wenn man in einer Privaten Krankenversicherung (PKV) ist kann man dann versuchen die Kosten von dieser erstattet zu bekommen.
Damit ist das Rezept immerhin nicht von der Budgetierung der GKV betroffen wie es bei einem Kassenrezept der Fall ist.
Dennoch ist es üblich, maximal für ein Vierteljahr zu verschreiben, Packungsgröße N3 = 100 Stück, auf Marihuana umgerechnet schätze ich mal 25 oder 30 g. Das ist dann die Obergrenze.
Hier im Forum habe ich gelesen, dass ein Arzt gerne erst mal 5 g verschreibt, um zu schauen ob es wirkt.
Soviel ich weiß gibt es da aber keine genaue gesetzliche Regelung. Vielleicht hast Du ja einen kulanten Arzt.
Noch eine Frage: Was bedeutet 25 THC / 1 CBD? Sind das Prozent?