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Konsum und Autofahren

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(@thedoobinator)
Spross
Beigetreten: vor 3 Wochen
Beiträge: 3
Themenstarter  

Hallo Freunde,

Vorab, falls ich irgendwie einen Fehler mache, zum Beispiel falscher Thread etc. verzeiht mir bitte bin gerade Mal 30 Minuten Mitglied hier:)

ich habe mich extra in diesem Forum angemeldet um eure Meinung und Erfahrung einzuholen. 

Also ich bin leidenschaftlicher "Kiffer" und genieße es sehr einfach Mal abzuschalten. Allerdings auch erst als es zur " Legalisierung " kam. 

Bedeutet ich bin immer noch Neuling. 

Nun zu meiner Frage, wie bekommt ihr den Konsum und das Autofahren unter einem Hut? 

Versteht mich nicht falsch, niemals würde ich im Rausch in mein Fahrzeug steigen und somit den Verkehr behindern und eine Gefahr sein. Wenn ich Stoned bin habe ich auch gar kein Interesse daran:)

Ich rede viel mehr davon das der THC gehalt soweit ich weiß viel länger im Blut nachweisbar ist und somit zum Problem für Autofahrer werden kann. Denn dieser Restwert reicht aus um in Kontrollen der Polizei Probleme zu verursachen.

Nochmals ich will nicht bekifft Auto fahren aber ihr wisst alle das man am Tag danach oder auch 2 Tage danach absolut zurechnungsfähig ist, aber dieser Richtwert im Blut eventuell noch nachweisbar ist.

 

Also wie macht ihr das? 

Gibt's vielleicht eine Faustregel?

Ich befürchte ein wenig verzichten zu müssen da ich noch in der Probezeit bin 🫣

 

Vielen Dank für eure Mühe!!! 

 



   
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KloMeister123
(@klomeister123)
Knospenmeister
Beigetreten: vor 1 Jahr
Beiträge: 495
 

Es gibt hier den THC Abbau Rechner.

Grundsätzlich gilt in der Probezeit ein absolutes THC Verbot. Sprich selbst geringste nachweisbare Mengen können dir Probleme bereiten, in jedem Fall aber ein Wert von >= 1,0 ng/ml.

Nur wenn du über 21 Jahre bist und aus der Probezeit heraus bist, gilt die Grenze von max. 3,5ng/ml.

Da du noch in der Probezeit bist und relativ geringe Mengen bei regelmäßigem Konsum sehr lange nachweisbar sind, kann ich dir nur generell absolute Abstinenz empfehlen.

Bei mehr als 3 Tagen Abstinenz und sehr seltenem Konsum, halte ich die Chance gering, dass noch THC im Blut nachweisbar ist, aber darauf gebe keine Garantie (das wäre eigenes Risiko, meine Angabe ist ohne Gewähr). Empfehlen kann ich nur absolute Abstinenz in der Probezeit. Alles andere ist immer ein Risiko.


Dieser Beitrag wurde geändert vor 3 Wochen von KloMeister123

   
Paul und Eigenbedarf gefällt das
AntwortZitat
(@thedoobinator)
Spross
Beigetreten: vor 3 Wochen
Beiträge: 3
Themenstarter  

@klomeister123 

Vielen Dank für deine schnelle Antwort!

Ja habe ich mir schon fast gedacht:( 

Ist ja immer noch ein Luxus:)

Werde dann wohl mein Konsum stark reduzieren und nur noch an bestimmten Tagen wie z.b Feiertage konsumieren. 

Gibt es eventuell ein Selbsttests den ich dann machen kann nur um sicherzugehen? 



   
AntwortZitat
KloMeister123
(@klomeister123)
Knospenmeister
Beigetreten: vor 1 Jahr
Beiträge: 495
 

Gibt es eventuell ein Selbsttests den ich dann machen kann nur um sicherzugehen?

Leider nicht wirklich. Die relevante Analyse erfolgt im Blutserum und ist dabei sehr genau. Die Schnelltests sind eher ungenau und können dir keinen genauen spezifischen eindeutigen Wert bzw. Grenzwert nennen.

 

Es gibt Urin- und Speichelschnelltests.

Beim Urinschnelltest wird das Abbauprodukt "THC-COOH" nachgewiesen. Urinschnelltests können selbst Tage bis Wochen nach dem Konsum noch positiv sein, obwohl längst kein aktives THC mehr im Körper vorhanden ist. Diese Tests sind "Müll". Wenn die Polizei so einen Test machen möchte, ist es definitiv von Vorteil diesen zu verweigern (Drogenschnelltests bei der Polizei sind freiwillig). Wenn du Wochen lang abstinent warst, kannst du den freiwilligen Test machen, dann kann es dir ggf. Zeit ersparen, weil sie dich danach wieder fahren lassen. Wenn du in den letzten 2 Wochen THC konsumiert hast, würde ich pauschal den Urinschnelltest verweigern. Das bringt dir nur negatives.

Wenn du dich auffällig verhältst, können sie dich mitnehmen und eine Blutentnahme anordnen. Wenn du dich "normal" verhältst, dürfen sie dich nicht einfach mitnehmen. Es ist also in jedem Falle besser den Urinschnelltest zu verweigern wenn der letzte Konsum innerhalb der letzten zwei Wochen lag, denn der Blutserumtest ist eher negativ als der Urinschnelltest.

Generell ist es gut überhaupt keine Fragen zum Konsum zu beantworten, alles was du sagst, kann gegen dich verwendet werden. Auch ein zögerliches "nein" kann negativ aufgefasst werden. Am besten sagst du selbstbewusst, du möchtest keine Fragen zum Konsum beantworten. Wenn sie Tests mit dir machen (auf Linie laufen, auf ein Bein stehen, Zeit abschätzen, mit Augen etwas verfolgen) und du hast diese unauffällig absolviert, dürfen sie keine Blutuntersuchung anordnen.

  • Ruhig bleiben (nicht nervös wirken)
  • Keine Fragen zum Konsum beantworten
  • die Tests auf Auffälligkeiten so gut wie es geht umsetzen
  • Urintest verweigern

Wenn sie dich trotz dessen, dass es keine Auffälligkeiten gab mitnehmen wollen zur Blutentnahme, würde ich auch das verweigern. Denn das wäre rechtswidrig. Die Polizisten wissen eigentlich genau was sie dürfen und was nicht, aber manche sind hartnäckig und versuchen es trotzdem. Sie würden aber nicht damit durchkommen, wenn du es verweigerst und sie dir keine Auffälligkeiten nachweisen können. Seine Rechte zu kennen und darauf zu bestehen ist in dieser Situation definitiv von Vorteil.

 

Der Speichelschnelltest ist definitiv der sinnvollere Test, denn er weist aktives Tetrahydrocannabinol nach. Wenn dieser Test positiv ausschlägt, solltest du definitiv nicht fahren. Wenn er negativ ist, ist das schonmal gut, aber auch keine Garantie dafür, dass du dann beim Blutserumtest unter 1,0 ng/ml liegst. Er kann dir allerdings immerhin sagen, wann du definitiv nicht fahren solltest.

Die Speichelschnelltests haben oft einen hohen Schwellwert um überhaupt positiv bei Tetrahydrocannabinol auszuschlagen. Einige Tests reagieren erst bei >12 mg/nl, es gibt wohl auch Tests die empfindlicher sind und schon bei etwa >= 3,5ng/ml reagieren.

Die geringe Grenze die für dich mindestens gilt (1ng/ml), bleiben bei den Speichelschnelltests unerkannt. Im Blutserum kann man diesen geringen Wert allerdings bestimmen.

 

Also Fazit: Der Speichelschnelltest kann dir helfen zu wissen, dass du definitiv nicht fahren darfst. Er kann dir aber nicht sagen, wann du wirklich unter 1,0 ng/ml liegst. Den Urinschnelltest bei der Polizei verweigern, keine Aussagen zum Konsum tätigen und ruhig und entspannt bleiben.


Dieser Beitrag wurde geändert vor 3 Wochen 16 mal von KloMeister123

   
Paul gefällt das.
AntwortZitat
(@thedoobinator)
Spross
Beigetreten: vor 3 Wochen
Beiträge: 3
Themenstarter  

@klomeister123 

Nochmals vielen Dank!

Werde meinen Konsum jetzt anpassen und nur noch gelegentlich "Spaß" haben. Wie gesagt, ich würde niemals das Risiko eingehen und eine Gefahr für andere im Straßenverkehr sein. 

Trotzdem weiß ich jetzt wie ich mich verhalten sollte falls ich doch in die Kontrolle komme 🙂

 

Mal eine persönliche Frage, natürlich nur wenn du sie beantworten willst, was denkst du über die Rechtslage? 

Würdest du sie anpassen? Ich finde sie ein bisschen unausgereift und schwammig. Allein schon weil jeder Körper unterschiedlich reagiert bzw. die Stoffe abbaut. Nicht wirklich zu vergleichen mit Alkohol. Ich meine, wenn ich zum Beispiel ein Wochenende normal konsumiere, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch das am Mittwoch noch THC nachweisbar ist obwohl man ja vollkommen nüchtern und zurechnungsfähig ist. 

 

 



   
AntwortZitat
(@christoph)
Keimling
Beigetreten: vor 2 Wochen
Beiträge: 2
 

Hi Leute ! 

Ich habe mal nen paar Fragen ! Es geht ums fahren nach dem Konsum ! Habe schon überall im Netz viel gelesen ! Aber da sind so viele verschiedene Antworten bzw. Vermutungen ! Würde gern mal was von Erfahrungen hören wie es aktuell wirklich ist ! 

Es ist ja erlaubt/ geduduldet bis zu nem Wert von 3,5 ng zu fahren ! Da ich eig nur freitags oder vllt mal Samstag einen rauche ! (Joint ) ! Mehr aber auch nicht , gehe ich mal von aus das es vom Wert bis Montag wieder passen sollte ! Sind auf jeden Fall 30 Stunden min bis ich wieder ins Auto steige ! Fals ich montags oder so mal in ne Kontrolle kommen würde ! Die Mehrheit sagt ja das man den Urin Test auf jeden Fall verweigern sollte ! Das würde ich auch machen ! 

Jetzt zu meiner Kernfrage ! Wenn ich nach dem verweigern des Urin Test dann zur Blutprobe muss ! Und die Werte unter 3,5 ng sind ! 

ist das dann okay von der Seite der Polizei ?

Wirt trotzdem das Straßenverkehrsamt informiert obwohl der Wert eingehalten wurde ? 

Wie lange dauert die Auswertung vom bluttest ? Oder werde ich nach der Abnahme erstmal nach Hause geschickt bis das Ergebnis da ist ? 

behalten sie bis zum ergebniss meinen Führerschein ? Ich hab mal gehört das ein Betroffener sich den nächsten Tag abholen konnte vom Revier ! 

Hat jemand Erfahrung genau mit der Situation das wenn ich positiv im Blut getestet wurde aber trotzdem im besagten Bereich unter 3,5 ng bin ??? 

Möchte mich ja an die Regeln halten und daher frage ich ! 

Danke im Voraus ! 



   
AntwortZitat
KloMeister123
(@klomeister123)
Knospenmeister
Beigetreten: vor 1 Jahr
Beiträge: 495
 

Solange du keine Auffälligkeiten im Straßenverkehr zeigst (z.B. Schlangenlinien fahren) oder in einem Unfall verwickelt bist, passiert dir nichts, sofern das Ergebnis des Bluttests bei unter 3,5ng/ml THC liegt. Dann ist es kein Vergehen. Die Polizei kann den Vorgang allerdings intern dokumentieren. Bei "starken" Auffälligkeiten im Straßenverkehr, kann es als Straftat eingeordnet werden.

Die Durchführung des Bluttests kann durchaus 24h oder länger dauern, weil die Probe meist ins Labor geschickt werden muss. Die Polizei kann dir bis zum Ergebnis die Weiterfahrt verweigern und den Fahrzeugschlüssel einbehalten. Dann müsste man mit ÖPNV, Taxi oder wie auch immer nach Hause fahren.

Zu beachten ist noch, dass sobald neben dem THC auch Alkohol mit im Spiel ist (auch bei <0,5 Promille), es als Ordnungswidrigkeit behandelt wird. Dies wird mit 1000€ Strafe und ein Monat Fahrverbot geahndet.

Wenn man also THC konsumiert hat, der Wert unter 3,5ng/ml liegt aber auch Alkohol im Blut festgestellt wird, dann wird es zu einem Problem. Also besser am Abend oder den Tag vor dem Fahren kein Alkohol trinken.

 

Wenn du Freitag oder Samstag kiffst und erst Montag wieder am Straßenverkehr teilnimmst, sollte die 3,5ng/ml Grenze nicht überschritten werden. Das schätze ich als relativ sicher ein.

Natürlich sind meine Aussagen wie immer ohne Gewähr. Ich richtige mich nach der statistischen Wahrscheinlichkeit und vermutlich trifft das für >99% zu. Es mag Sonderfälle geben, bei Personen, bei welchen die Leber nicht ordnungsgemäß arbeitet und ggf. der Abbau verlangsamt ist.

Bei einem gesunden Menschen mit funktionierender Leber, sollte es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit kein Problem sein.

(Da ich kein Anwalt bin, ist das hier natürlich auch keine offizielle Rechtsberatung. Aber ich habe mit meinem besten Privatwissen geantwortet.)


Dieser Beitrag wurde geändert vor 2 Wochen 6 mal von KloMeister123

   
AntwortZitat
(@christoph)
Keimling
Beigetreten: vor 2 Wochen
Beiträge: 2
 

@klomeister123 ! Super ! Danke für die Infos! Sowas in der Art wollte ich auch hören! 😉

Danke ! 



   
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