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Garten Anbau Mehrfamilienhaus

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(@ochner92)
Keimling
Beigetreten: vor 1 Jahr
Beiträge: 1
Themenstarter  

Weis jemand wie die Gesetzeslage im Mehrfamilienhaus aussieht mit einem gemeinschaftsgarten. Es sind 4 Parteien in dem Haus und es geht drum ob jeder sein eigenes Gewächshaus aufstellen müsste oder ob man eins zusammen stellen könnte und alles beschriften wem was gehört ?

Liebe Grüße



   
Zitat
(@critical7)
Hanfblatt
Beigetreten: vor 2 Jahren
Beiträge: 24
 

Schwierige Frage, da würde ich zum Anwalt. Constantin Grubwinkler macht immer mal wieder Livestreams auf YouTube, und am Ende kannst Du Deine Frage stellen.

Was wohl auf jeden Fall sein muss, ist die Markierung Deiner Pflanzen und gewährleisten, dass Dritte keinen Zugriff auf Deine Pflanzen haben. Das wird natürlich in einem Gemeinschaftsgarten eher schwierig..



   
AntwortZitat
(@critical7)
Hanfblatt
Beigetreten: vor 2 Jahren
Beiträge: 24
 

Komisch, irgendwie wurde meine Antwort nicht gepostet. Ich versuch's nochmal.

Ich bin kein Experte, schau mal auf YouTube nach Konstanin Grubwinkler. Der ist Anwalt für Strafrecht, macht immer mal wieder Livestream und bietet am Ende ne Fragerunde an.

Ich glaube, Du musst gewährleisten, dass Deine Pflanzen vor Zugriff Dritter geschützt sind. Dann müsste Dein Gewachshaus im Gemeinschaftsgarten abschliessbar sein..



   
AntwortZitat
Eigenbedarf
(@eigenbedarf)
Harzsammler
Beigetreten: vor 1 Jahr
Beiträge: 356
 

Gemeinschaftsgarten ist schwierig. Auf jeden Fall müssen die Pflanzen vor dem Zugriff Dritter geschützt sein laut §10 CanG:

"Schutzmaßnahmen im privaten Raum
Cannabis und Vermehrungsmaterial sind am Wohnsitz und am gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen."

Die Frage ist, ob dafür vielleicht schon ein Plastikzelt reicht. Ich würde sagen, eher nicht. Bzw. ich hätte keinen Bock darauf, das durch ein Gericht klären zu lassen. Die nächste Frage ist, ob dafür ein abschließbares, verankertes Gewächshaus reicht.

Und Deine Frage ist ja, ob sich die Erwachsenen ein Gewächshaus teilen dürfen (das mit einem Schloss geschützt ist). Das ist, soviel ich weiß, auch nicht eindeutig geklärt.

Zusatzfrage: Ist der Garten öffentlich zugänglich, z. B. über einen Zaun von der Straße her, oder liegt er in einem Innenhof?



   
AntwortZitat
(@Anonym 990)
Beigetreten: vor 1 Jahr
Beiträge: 176
 

@eigenbedarf 

Kann ich dir einfach beantworten.

Die Gesetze halten sich bisher an Drittformate, z.b. Versicherungsvorgaben.

Wenn du z.b. dein 10.000€ Rennrad aufm Balkon hast für andere Sichtbar oder im Garten der nur durch einen 2 Meter hohen Zaun geschützt ist oder wie auch immer... Argumentieren ... das man davon ausgehen konnte das jemand der sich seine Droge beschaffen wollte damit nicht ausreichend abgehalten wurde.

Ist der Balkon vor einfachem draufklettern geschützt?

Es gibt viele kriminelle die damit argumentieren es wäre diebstahl und befriedetes Eigentum, dem wird aber vergessen das wir hier über ein Rauschmittel sprechen. Hier gelten Sonderrechte, wie es in jedem Format des behinderten deutschen Rechtes ist.

Und wohl wahr, wer die Grauzonen auslotet soll sich stets bewusst sein das die Mindeststrafe eine zerstörte Existenz ist.



   
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