Gemeinschaftsgarten ist schwierig. Auf jeden Fall müssen die Pflanzen vor dem Zugriff Dritter geschützt sein laut §10 CanG:
"Schutzmaßnahmen im privaten Raum
Cannabis und Vermehrungsmaterial sind am Wohnsitz und am gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen."
Die Frage ist, ob dafür vielleicht schon ein Plastikzelt reicht. Ich würde sagen, eher nicht. Bzw. ich hätte keinen Bock darauf, das durch ein Gericht klären zu lassen. Die nächste Frage ist, ob dafür ein abschließbares, verankertes Gewächshaus reicht.
Und Deine Frage ist ja, ob sich die Erwachsenen ein Gewächshaus teilen dürfen (das mit einem Schloss geschützt ist). Das ist, soviel ich weiß, auch nicht eindeutig geklärt.
Zusatzfrage: Ist der Garten öffentlich zugänglich, z. B. über einen Zaun von der Straße her, oder liegt er in einem Innenhof?