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Fahren mit dem Auto über 3,5 Nanogramm bei Ärztlicher Verschreibung?

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Themenstarter
(@arnulfschnitzler)
Spross
Beigetreten: vor 1 Monat

Hallo,

wenn man vom Online- Arzt Cannabis verschrieben bekommt, zählt dann der Grenzwert von 3,5 Nanogramm auch oder kann man dann auch mit einem höheren Wert fahren ( Nicht das ich dies tuen würde, ich frage nur rein Interesse halber weil ein Bekannter meinte das bei ärztlicher Verschreibung der Wert nicht eingehalten werden muss ).

12 Antworten
Paul (Admin)
Posts: 100
Admin
(@admin)
Mitglied
Beigetreten: vor 9 Jahren

Cannabis als Medikament und Autofahren?

Auszug aus § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG); bedeutend hier Absatz 4.
Zitat:

(1a) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum hat.
 
(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blutserum nachgewiesen wird.
 
(2a) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine in Absatz 1a genannte Handlung begeht und

  1. ein alkoholisches Getränk zu sich nimmt oder
  2. die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks steht.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen der Absätze 1, 1a und 2 Satz 1 mit einer Geldbuße bis zu dreitausend Euro und in den Fällen des Absatzes 2a mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
 
(4) Die Absätze 1a, 2 Satz 1 und Absatz 2a sind nicht anzuwenden, wenn eine dort oder in der Anlage zu dieser Vorschrift genannte Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.

Kompletter Paragraph:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__24a.html

 

ABER:

Interessant dazu ein Urteil (VG Düsseldorf, Urteil v. 24.10.2019, 6 K 4574/18).
Zitat

Stattdessen ist maßgeblich, ob der Betroffene im zu Grunde liegenden Einzelfall Cannabis zuverlässig nur nach der ärztlichen Verordnung einnimmt, keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen sind und die Grunderkrankung bzw. die vorliegende Symptomatik keine verkehrsmedizinisch relevante Ausprägung aufweist, die eine sichere Verkehrsteilnahme beeinträchtigt; zudem darf nicht zu erwarten sein, dass der Betroffene in Situationen, in denen seine Fahrsicherheit durch Auswirkungen der Erkrankung oder der Medikation beeinträchtigt ist, am Straßenverkehr teilnehmen wird.

Quelle: https://openjur.de/u/2186588.html

Infos zum Versicherungsschutz.
Zitat:

– Kfz-Haftpflichtversicherung: Regress bis zu 5.000 Euro
bei nicht bestimmungsgemäßer Einnahme.
– Kaskoversicherung: je nach Grad des Verschuldens bei
nicht bestimmungsgemäßer Einnahme Kürzung bzw.
Streichung der Leistungen

Quelle: Cannabis-im-Strassenverkehr-Infoflyer-Arztpraxen.pdf (dvr.de)

Zusammenfassend: Absatz 4 des § 24a Straßenverkehrsgesetz ist kein Blankoschein für das Teilnehmen am Straßenverkehr über dem festgeschriebenen Grenzwert.

 

 

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Posts: 8
Themenstarter
(@arnulfschnitzler)
Spross
Beigetreten: vor 1 Monat

Danke dir ! Sehr gut erklärt ! 👍 

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(@fluffi)
Blütenzauberer
Beigetreten: vor 1 Monat

Bist quasi nicht versichert.

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1 Antwort
Paul (Admin)
Admin
(@admin)
Beigetreten: vor 9 Jahren

Mitglied
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@fluffi 

Und ich vermute, wenn du ein Rezept gegen Schlafstörungen vorlegst und Mittags völlig bekifft in eine Verkehrskontrolle gerätst, wird das auch schwierig zu erklären sein. Siehe Urteil oben.

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Paul (Admin)
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Admin
(@admin)
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Beigetreten: vor 9 Jahren

Update: Infos zum Versicherungsschutz im Infobeitrag oben hinzugefügt.

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(@mannimanaste)
Spross
Beigetreten: vor 2 Wochen

Verstehe ich aber trotzdem so, dass bei Konsum von Marihuana in der vom Arzt verschriebenen Dosierung der Grenzwert tatsächlich überschritten werden kann, ohne dass es rechtliche Konsequenzen hat (beispielsweise bei einer Polizeikontrolle, also solange kein Unfall passiert ist).

Auch die Versicherung spricht von "nicht bestimmungsgemäßer Einnahme", die ja nicht vorliegt, solange soviel konsumiert wird, wie der Arzt verschreibt, oder?

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1 Antwort
Paul (Admin)
Admin
(@admin)
Beigetreten: vor 9 Jahren

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@mannimanaste ja, das steht da. Dennoch ist es aufgrund der genannten Einschränkungen kein Blankoschein.

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Posts: 8
(@mannimanaste)
Spross
Beigetreten: vor 2 Wochen

Ja, so habe ich es auch nicht verstanden. Jetzt bleibt noch die Frage, woher man wissen soll, ab welcher konsumierten Menge man wieviel ng/ml  Tetrahydrocannabinol man im Blutserum hat... Kannst Du mir dazu auch was sagen?

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2 Antworten
Paul (Admin)
Admin
(@admin)
Beigetreten: vor 9 Jahren

Mitglied
Posts: 100

@mannimanaste das kann man leider überhaupt nicht sagen, da jeder Körper anders reagiert (je nach Körpergröße, Gewicht, Stoffwechsel). Du kannst aber davon ausgehen, dass wenn du vor Fahrtantritt kiffst, der Wert überschritten wird. Die Erhöhung der Grenze soll eher dazu beitragen, dass Kiffer die vor 12h oder mehr gekifft haben, nicht noch über den Grenzwert liegen.

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(@fluffi)
Beigetreten: vor 1 Monat

Blütenzauberer
Posts: 106

@mannimanaste 

Nach 8 Stunden bist du bei seltenem Konsum unter der Grenze.

2 Mal pro Woche.

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Posts: 8
(@mannimanaste)
Spross
Beigetreten: vor 2 Wochen

Na gut, dann ist das ja auf jeden Fall überschritten, wenn man es bei chronischen Schmerzen als Dauermedikation bekommt. Und übrigens: ich rauche nicht mehr seit 1997 und fange auch nicht mehr damit an.

Wenn ich Marihuana verschrieben bekomme, werde ich eine Möglichkeit der oralen Zuführung finden müssen (siehe auch mein erstes Posting hier, in welchem ich mich einerseits vorstellte, und andererseits Fragen zu meinen 3 Hanfpflanzen stellte)

Antwort
Posts: 8
(@mannimanaste)
Spross
Beigetreten: vor 2 Wochen

Bei Cannabis entsteht bei Dauerkonsum eine unglaublich hohe Toleranz im Körper des Dauerkonsumenten. Ich habe fast 20 Jahre von morgens bis abends durchgekifft und weiß genau wovon ich spreche. Bei einem täglichen Verbrauch von durchschnittlich 10 Gramm Hasch (nicht Marihuana!) bin ich nicht nur zur Arbeit gefahren, sondern auch regelmäßig Hängegleiter fliegen, zu Behörden (bis hin zu Gerichtsverhandlungen), und zwar OHNE dass mir da jemals jemand angemerkt hätte, dass ich täglich von früh bis spät soviel Hasch konsummiere!

Das bedeutet, dass dieser für's Autofahren festgelegte Grenzwert einfach nur ein Witz ist, denn er mag für einen Gelegenheitskiffer durchaus schon so hoch sein, dass dieser nicht mehr fahrtüchtig sein könnte, es aber bei einem Dauerkonsumenten wie ich einer war, auch bei 20 facher Überschreitung noch zu vertreten ist, ein Fahrzeug oder auch Flugzeug zu führen!

Man könnte jetzt argumentieren, dass das bei Alkohol ähnlich ist, aber Alkohol wirkt linear bei Steigerung der konsumierten Menge bis hin zur tödlichen Alkoholvergiftung, und zwar EGAL wie hoch die Toleranz sein mag, die ein regelmäßiger Alkohol-Konsument entwickelt haben mag.

Das ist bei der ganzen Gruppe der haluzinogenen Drogen völlig anders:

Die wirken nicht linear aufbauend bis hin zur Überdosis, sondern die ersten kleinen Mengen wirken vergleichsweise am stärksten, und weitere konsumierte Dosen wirken mehr und mehr WENIGER stark. Diese Kurve flacht so stark ab, dass sie schon fast wagerecht wird, also höhere Dosierungen irgendwann keine stärkere Wirkung mehr verursachen, sondern allenfalls noch eine Verlängerung der Wirkdauer.

Genau DAS ist auch der Grund, warum es bisher noch keine Drogentoten gab, wenn es um die gesamte Gruppe der typischen haluzinogenen Drogen geht, zu denen Cannabis auch zählt.

Das eben Beschriebene gilt aber auch für stärkere haluzinogene Drogen, wie beispielsweise LSD (auch hier habe ich einiges an entsprechenden Erfahrungen gesammelt, obwohl ich LSD natürlich nie wirklich regelmäßig konsumiert habe.

Wer möchte kann sich auch gerne mal mein Gedächtnisprotokoll eines heftigen Horror-Trips durchlesen, den ich nach dem Einwerfen 3,5 Mikro-LSD-Trips innerhalb 12 Stunden durchlebt habe (um direkt meinen Bericht zu kommen, kann man die mit Schreibmaschine getippten Berichte meiner Mutter überspringen und bis nach der Zeichnung nach unten scrollen; unter der Zeichnung beginnt mein Bericht):

http://www.jenseits-von-allem.de/Jugendzeit.html

 

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