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Einfuhr ab 1. April...
 
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Einfuhr ab 1. April z.b. aus Amsterdam

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(@stevenwejner)
Keimling
Beigetreten: vor 2 Jahren
Beiträge: 1
Themenstarter  

Guten Abend liebe Freunde,

ich hätte eine Frage bezüglich das mit nehmen für privatezwecke ab dem 1. April. Ich bin zur Zeit in Amsterdam und würde mir gerne 4-5 Gramm weed mit nehmen. Geht das ab 1. April ?

vielen lieben Dank im Voraus und darauf das die erste legale Tüte in Deutschland schmeckt 💪🏻💪🏻

Viele Grüße,

Dave



   
Zitat
Paul
 Paul
(@admin)
Mitglied Admin
Beigetreten: vor 10 Jahren
Beiträge: 406
 

Dazu ist Online eine kostenpflichtige Quelle der NOZ verfügbar, in der ein Anwalt befragt wird. Wenn man im Link auf "Artikel vorlesen" klickt, kann man sich jedoch kostenlos anhören: "Konsumenten dürfen Cannabis aus den Niederlanden auch künftig nicht mit nach Deutschland nehmen...in Paragraf 2 steht, dass es verboten ist Cannabis nach Deutschland einzuführen, wer dies dennoch tut, kann gemäß Paragraf 36 des Cannabisgesetzes mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft werden". Cannabisgesetz Link: Cannabisgesetz (CanG) (bundesgesundheitsministerium.de)

Hier ein weiterer Artikel dazu: Cannabis in den Niederlanden kaufen - darf man das? (rp-online.de)



   
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(@onkelodi)
Spross
Beigetreten: vor 2 Jahren
Beiträge: 6
 

hallo

Nein das geht nicht ,auch keine Stecklinge oder Samen dürfen über die Grenze gebracht werden.

da werden die Strafen viel heftiger sein als Früher ,das wurde schon angekündigt.

mfg Robert



   
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(@chamuel-777)
Spross
Beigetreten: vor 2 Jahren
Beiträge: 4
 

Was heißt heftiger?
Da ja jetzt in D eine Teillegalisierung eingetreten ist ,ist auch mit vermehrten Grenzkontrollen zu rechnen ?



   
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(@patrickbrusius)
Keimling
Beigetreten: vor 1 Jahr
Beiträge: 2
 

Wenn die dich nicht erwischen mach das einfach... auf deutschen boden sind Stecklinge keine Cannabis Pflanzen und auch Samen keine Cannabis Pflanzen ... sogar baumärkte wollen reguläre samen anbieten ... warte noch etwas



   
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Eigenbedarf
(@eigenbedarf)
Harzsammler
Beigetreten: vor 1 Jahr
Beiträge: 356
 

In Deutschland ist die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Cannabis verboten laut §2 Abs. 1 Nr. 5 und 6, und wird laut §37 Abs. 1 Nr. 5 und 6 mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldbusse bestraft laut dem neuen KCanG. Zum Eigenbedarf darfst Du lediglich 25 g Cannabis mit Dir führen, aber eben nicht über die Grenze bringen, egal in welcher Richtung.

https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/BJNR06D0B0024.html#BJNR06D0B0024BJNG000100000

Es ist damit keine Ordnungswidrigkeit sondern sogar eine schwere Straftat.

Also, die drei Souvernierjoints sind eine nachvollziehbare aber sehr schlechte Idee, lass das mal besser sein!



   
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