In Deutschland ist die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Cannabis verboten laut §2 Abs. 1 Nr. 5 und 6, und wird laut §37 Abs. 1 Nr. 5 und 6 mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldbusse bestraft laut dem neuen KCanG. Zum Eigenbedarf darfst Du lediglich 25 g Cannabis mit Dir führen, aber eben nicht über die Grenze bringen, egal in welcher Richtung.
https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/BJNR06D0B0024.html#BJNR06D0B0024BJNG000100000
Es ist damit keine Ordnungswidrigkeit sondern sogar eine schwere Straftat.
Also, die drei Souvernierjoints sind eine nachvollziehbare aber sehr schlechte Idee, lass das mal besser sein!