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Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisiert neuen Grenzwert von THC im Straßenverkehr

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Paul (Admin)
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In Stichpunkten:

  • Hohe Belastung der Polizei: Die Polizei ist durch die neuen Bestimmungen und Bußgelder für Cannabis am Steuer zusätzlich belastet.
  • Nicht kontrollierbarer THC-Grenzwert: Der neue THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm ist derzeit nicht kontrollierbar, da geeignete Vortests fehlen.
  • Probleme bei Verkehrskontrollen: Ohne exakte Bestimmung des THC-Wertes müssen positiv getestete Personen zur Dienststelle gebracht werden.
  • Kritik an der Umsetzung: Die Länder wurden vom Bund bei der Beschaffung und Finanzierung der Tests alleingelassen.
  • Schwarzmarkt und Bürokratie: Der Schwarzmarkt boomt, und legale Anbauvereine stehen vor bürokratischen Hürden.
  • Zweifel an der Wirksamkeit: Es ist fraglich, ob der Schwarzmarkt in absehbarer Zeit wirksam bekämpft werden kann.
  • Gefährdung der Verkehrssicherheit: Die GdP warnt vor dem Versuch, sich an den Grenzwert heranzukiffen, da dies die Verkehrssicherheit gefährdet.
  • Signalwirkung an Konsumenten: Es besteht die Sorge, dass Konsumenten glauben könnten, unter Cannabiseinfluss fahren zu dürfen.
  • Unfallstatistik: Die GdP fordert, den Tatbestand des Fahrens unter Cannabiseinfluss im Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz zu verankern.

Info: Seit 22.8.2024 gilt im Straßenverkehr ein Grenzwert von von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum.

Quelle: https://www.gdp.de/bund/de/stories/2024/08/240822-poitz-hohe-belastung-und-ein-nicht-kontrollierbarer-grenzwert

Bild: Ki generiert.


   
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