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Ermittlungen wegen Handel mit Cannabisstecklingen

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Paul
 Paul
(@admin)
Mitglied Admin
Beigetreten: vor 10 Jahren
Beiträge: 409
Themenstarter  

Hintergrund

Ein 55-jähriger Betreiber eines Hanfladens in Kempten steht vor Gericht, weil ihm die Staatsanwaltschaft illegalen Handel mit Cannabis vorwirft. Konkret wurden bei ihm 37 Pflanzen beschlagnahmt. Die Behörden sehen darin einen Verstoß gegen das Konsumcannabisgesetz und werfen ihm gewerbsmäßigen Handel vor – es drohen bis zu fünf Jahre Haft im schlimmsten Fall.

Streitpunkt: Stecklinge oder Cannabis?

  • Staatsanwaltschaft: Sie sieht in den Pflanzen bereits illegales Cannabis.
  • Verteidigung: Der Anwalt des Angeklagten argumentiert, es handle sich nur um Hanf-Stecklinge. Diese enthalten keine THC-haltigen Blüten oder Früchte und gelten laut Gesetz als legales Vermehrungsmaterial – vergleichbar mit Hanfsamen.
  • Gesetzeslage: Hanf-Stecklinge sind nach aktueller Rechtslage legal, solange sie keine Blüten oder Früchte tragen. Erst wenn sie eingepflanzt werden und weiterwachsen, kann sich die rechtliche Bewertung ändern.

Besonderheiten in Bayern

  • In Bayern wird besonders streng kontrolliert und ausgelegt: Sobald ein Steckling eingepflanzt ist, wird er als „Setzling“ und damit als Cannabis im Sinne des Gesetzes betrachtet.
  • Auch gegen andere Hanfhändler, wie den Gründer der Kette „Hanf.com“, laufen Ermittlungen wegen ähnlicher Vorwürfe.

Fazit

  • Die Rechtslage zu Stecklingen ist umstritten und wird regional unterschiedlich ausgelegt.
  • Wer Stecklinge kauft oder verkauft, sollte sich der Grauzonen und Risiken – insbesondere in Bayern – bewusst sein.
  • Der Ausgang des Verfahrens könnte Signalwirkung für die gesamte Branche haben.

 

Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/illegaler-cannabis-handel-oder-harmlose-hanf-stecklinge,Uq4UqJX



   
Zitat
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Falk
 Falk
(@falk)
Ernteguru
Beigetreten: vor 1 Jahr
Beiträge: 1155
 

Daraus lerne ich:

Nicht das Gesetz, sondern die Auslegungen werden zu "geltendem Recht".


Alles Gute für Euch

Wenn man sich einen Regenbogen wünscht
muss man auch den Regen ertragen können


   
AntwortZitat
Falk
 Falk
(@falk)
Ernteguru
Beigetreten: vor 1 Jahr
Beiträge: 1155
 

Veröffentlicht von: @admin

  • Gesetzeslage: Hanf-Stecklinge sind nach aktueller Rechtslage legal, solange sie keine Blüten oder Früchte tragen. Erst wenn sie eingepflanzt werden und weiterwachsen, kann sich die rechtliche Bewertung ändern.
  • Der Ausgang des Verfahrens könnte Signalwirkung für die gesamte Branche haben. 

Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/illegaler-cannabis-handel-oder-harmlose-hanf-stecklinge,Uq4UqJX

Hier geht es um "gewerblich"

aber ich übertrage es auf "privat".

 

Fazit daraus:

Nichts von den selbst angebauten Pflanzen weiter geben.

Und wäre es auf Anbauvereinigungen übertragbar?

 


Alles Gute für Euch

Wenn man sich einen Regenbogen wünscht
muss man auch den Regen ertragen können


   
AntwortZitat
Paul
 Paul
(@admin)
Mitglied Admin
Beigetreten: vor 10 Jahren
Beiträge: 409
Themenstarter  

Hier in dem Fall ist genau das eingetreten, was ich schon eine Weile am KCanG bemängel, es ist zu schwammig geregelt was genau Stecklinge sind. Bist du dann in Bayern, wo sowieso genauer hingeschaut wird legen die es halt erstmal maximal unfreundlich aus, bis dann ein Richter mal ein Grundsatzurteil fällt oder eventuell eine Nachbesserung am Gesetz fordert. Bin gespannt wie weit im Falle einer Verurteilung die Berufung vor einem nächst höheren Gericht läuft und wie weit das geht.



   
AntwortZitat
Arakyr
(@arakyr)
Harzsammler
Beigetreten: vor 7 Monaten
Beiträge: 328
 

Veröffentlicht von: @falk

Und wäre es auf Anbauvereinigungen übertragbar?

Meiner Auffassung nach gibt es Anbauvereinigungen, damit man gemeinschaftlich Cannabis anbaut. Die Frage, ob Stecklinge dort an Privatpersonen veräußert werden, stellt sich also gar nicht, weil alles im Vereinsbesitz ist.

 

Die Urteilsbegründung im vorliegenden Fall wird ebenfalls interessant für uns. Ist es lediglich verboten, mit Stecklingen zu handeln? Dann wäre der Besitz ja wahrscheinlich nicht strafbar.

Es ist leider Bayern, welches bei Cannabis ja eh sehr prohibitiv auftritt. Es kann jedoch immer sein, dass andere Gerichte die Argumentation bayrischer Richter übernehmen. Wobei der Gang zur nächsthöheren Instanz weiter offen ist.

Eine weitere Frage, die sich stellt:

Warum dürfen ausländische Unternehmen Stecklinge nach Deutschland  verkaufen, Deutsche Unternehmen aber nicht?

Alles sehr schwammig



   
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