Veröffentlicht von: @falk
Und wäre es auf Anbauvereinigungen übertragbar?
Meiner Auffassung nach gibt es Anbauvereinigungen, damit man gemeinschaftlich Cannabis anbaut. Die Frage, ob Stecklinge dort an Privatpersonen veräußert werden, stellt sich also gar nicht, weil alles im Vereinsbesitz ist.
Die Urteilsbegründung im vorliegenden Fall wird ebenfalls interessant für uns. Ist es lediglich verboten, mit Stecklingen zu handeln? Dann wäre der Besitz ja wahrscheinlich nicht strafbar.
Es ist leider Bayern, welches bei Cannabis ja eh sehr prohibitiv auftritt. Es kann jedoch immer sein, dass andere Gerichte die Argumentation bayrischer Richter übernehmen. Wobei der Gang zur nächsthöheren Instanz weiter offen ist.
Eine weitere Frage, die sich stellt:
Warum dürfen ausländische Unternehmen Stecklinge nach Deutschland verkaufen, Deutsche Unternehmen aber nicht?
Alles sehr schwammig