Hier ist der Gesetzes Part:
https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/__3.html
(2) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist abweichend von Absatz 1 im Geltungsbereich dieses Gesetzes an ihrem Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt der Besitz von Cannabis wie folgt erlaubt:
- 1.
-
von bis zu 50 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen, und
- 2.
-
von bis zu drei lebenden Cannabispflanzen.
In den Fällen des erlaubten Besitzes von Cannabis nach Satz 1 Nummer 1 und Absatz 1 darf die insgesamt besessene Menge 50 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen, nicht übersteigen.
Eingefroren ist Cannabis nicht trocknen, lediglich der Aggregatzustand von Wasser geht in einen erstarrten Zustand über.
Hat man jetzt bereits 50 Gramm getrocknetes Blütenmaterial zuhause und friert aber den Rest ein, ist dieses ja weiterhin kein getrocknetes Pflanzenmaterial.
Wenn man jetzt seine 50 Gramm trockenes Gras verbraucht und dann wieder etwas aus dem Gefrierfach holt und trocknet, dann besitzt man nie über 50g trockenes Pflanzenmaterial.
Bis zum Zustand der Ernte darf man ja auch über 50g haben, man weiß ja noch gar nicht, was das Trockengewicht am Ende ist.
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KloMeister123