Cannabis Lagern übe...
 
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Cannabis Lagern über 1 Jahr und Einfrieren

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Falk
 Falk
(@falk)
Knospenmeister
Beigetreten: vor 8 Monaten
Beiträge: 421
Themenstarter  

@KloMeister123

hat mich darauf gebracht.

Ich lagere meine Ernte in sehr dichten Glasbehältern mit Boveda. Immer ca. 10 gr.

 

Aber anstatt zu vernichten, wie ich letztes Jahr, die Blüten frisch geerntet Einfrieren??

 

Über Einfrieren von getrocknetem Cannabis gibt es viel zu lesen.

Alles Gute für Euch von Falk
3 Pflanzen auf Südbalkon ohne Zelt an der Ostsee


   
Zitat
KloMeister123
(@klomeister123)
Blütenzauberer
Beigetreten: vor 1 Monat
Beiträge: 91
 

Hier ist der Gesetzes Part:
https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/__3.html

(2) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist abweichend von Absatz 1 im Geltungsbereich dieses Gesetzes an ihrem Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt der Besitz von Cannabis wie folgt erlaubt:

1.
von bis zu 50 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen, und
2.
von bis zu drei lebenden Cannabispflanzen.

In den Fällen des erlaubten Besitzes von Cannabis nach Satz 1 Nummer 1 und Absatz 1 darf die insgesamt besessene Menge 50 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen, nicht übersteigen.

 

 

Eingefroren ist Cannabis nicht trocknen, lediglich der Aggregatzustand von Wasser geht in einen erstarrten Zustand über.

 

Hat man jetzt bereits 50 Gramm getrocknetes Blütenmaterial zuhause und friert aber den Rest ein, ist dieses ja weiterhin kein getrocknetes Pflanzenmaterial.

Wenn man jetzt seine 50 Gramm trockenes Gras verbraucht und dann wieder etwas aus dem Gefrierfach holt und trocknet, dann besitzt man nie über 50g trockenes Pflanzenmaterial.

 

Bis zum Zustand der Ernte darf man ja auch über 50g haben, man weiß ja noch gar nicht, was das Trockengewicht am Ende ist.

 

Dieser Beitrag wurde geändert vor 3 Wochen von KloMeister123

   
Falk und dunpablo gefällt das
AntwortZitat
Falk
 Falk
(@falk)
Knospenmeister
Beigetreten: vor 8 Monaten
Beiträge: 421
Themenstarter  

Veröffentlicht von: @klomeister123

der Besitz von Cannabis wie folgt erlaubt:

1.
von bis zu 50 Gramm ..... oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen
 
.....bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen, nicht übersteigen.

Ich erkenne sehr wohl worauf Du raus willst. (Habe deine Gesetzesvorlage gekürzt)

Es ist klar, was erlaubt ist.

 

Unklar und ich habe stundenlang gegooglet, ist, was eben nicht erlaubt ist.

 

Ich würde gerne grüne Ware einfrieren aber bin mir nicht rechtssicher.

 

Alles Gute für Euch von Falk
3 Pflanzen auf Südbalkon ohne Zelt an der Ostsee


   
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