KI gestützter Anbau
AC Infinity
Anzeige
Cannabis Lagern übe...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Cannabis Lagern über 1 Jahr und Einfrieren

4 Beiträge
3 Benutzer
2 Reactions
438 Ansichten
Falk
 Falk
(@falk)
Ernteguru
Beigetreten: vor 1 Jahr
Beiträge: 1113
Themenstarter  

@KloMeister123

hat mich darauf gebracht.

Ich lagere meine Ernte in sehr dichten Glasbehältern mit Boveda. Immer ca. 10 gr.

 

Aber anstatt zu vernichten, wie ich letztes Jahr, die Blüten frisch geerntet Einfrieren??

 

Über Einfrieren von getrocknetem Cannabis gibt es viel zu lesen.


Alles Gute für Euch

Wenn man sich einen Regenbogen wünscht
muss man auch den Regen ertragen können


   
Zitat
KloMeister123
(@klomeister123)
Knospenmeister
Beigetreten: vor 8 Monaten
Beiträge: 416
 

Hier ist der Gesetzes Part:
https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/__3.html

(2) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist abweichend von Absatz 1 im Geltungsbereich dieses Gesetzes an ihrem Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt der Besitz von Cannabis wie folgt erlaubt:

1.
von bis zu 50 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen, und
2.
von bis zu drei lebenden Cannabispflanzen.

In den Fällen des erlaubten Besitzes von Cannabis nach Satz 1 Nummer 1 und Absatz 1 darf die insgesamt besessene Menge 50 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen, nicht übersteigen.

 

 

Eingefroren ist Cannabis nicht trocknen, lediglich der Aggregatzustand von Wasser geht in einen erstarrten Zustand über.

 

Hat man jetzt bereits 50 Gramm getrocknetes Blütenmaterial zuhause und friert aber den Rest ein, ist dieses ja weiterhin kein getrocknetes Pflanzenmaterial.

Wenn man jetzt seine 50 Gramm trockenes Gras verbraucht und dann wieder etwas aus dem Gefrierfach holt und trocknet, dann besitzt man nie über 50g trockenes Pflanzenmaterial.

 

Bis zum Zustand der Ernte darf man ja auch über 50g haben, man weiß ja noch gar nicht, was das Trockengewicht am Ende ist.

 



   
Falk und dunpablo gefällt das
AntwortZitat
Falk
 Falk
(@falk)
Ernteguru
Beigetreten: vor 1 Jahr
Beiträge: 1113
Themenstarter  

Veröffentlicht von: @klomeister123

der Besitz von Cannabis wie folgt erlaubt:

1.
von bis zu 50 Gramm ..... oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen
 
.....bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen, nicht übersteigen.

Ich erkenne sehr wohl worauf Du raus willst. (Habe deine Gesetzesvorlage gekürzt)

Es ist klar, was erlaubt ist.

 

Unklar und ich habe stundenlang gegooglet, ist, was eben nicht erlaubt ist.

 

Ich würde gerne grüne Ware einfrieren aber bin mir nicht rechtssicher.

 


Alles Gute für Euch

Wenn man sich einen Regenbogen wünscht
muss man auch den Regen ertragen können


   
AntwortZitat
Eigenbedarf
(@eigenbedarf)
Harzsammler
Beigetreten: vor 1 Jahr
Beiträge: 356
 

Ja klar, wenn Du zuviel frische Blüten hast, und Dir das irgendeinen Vorteil bringt, kannst Du sie auch ungetrocknet einfrieren. Wenn Du sie auftaust, musst Du sie vermutlich zügig und gründlich trocknen.

An der deutschen Obergrenze von 50 g getrockneten THC-haltigen Blüten pro Person ändert das natürlich nichts.

Wieso möchtest Du denn einfrieren statt trocknen?


Dieser Beitrag wurde geändert vor 6 Monaten von Eigenbedarf

   
AntwortZitat
Teilen:
DHV Silbersponsor