Benachrichtigungen
Alles löschen

wie den Partner fragen ob man mal ziehen darf

12 Beiträge
6 Benutzer
2 Reactions
1,751 Ansichten
(@Anonym)
Beigetreten: vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

@dunpablo Du hast ja Recht. Das Thema kam von "unten rechts".

Nur mich als als Jemand zu bezeichnen, es in Umlauf zu bringen, damit bist nicht Du gemeint, war ich sauer.

Die Dame hat Hausverbot und ich bringe nichts "in Umlauf".

 

Zum Originaltitel: Klares nein lt. Gesetz.



   
AntwortZitat
dunpablo
(@dunpablo)
Harzsammler
Beigetreten: vor 3 Jahren
Beiträge: 200
 

Veröffentlicht von: @Anonym
↑

Nur mich als als Jemand zu bezeichnen, es in Umlauf zu bringen, damit bist nicht Du gemeint, war ich sauer.

Die Dame hat Hausverbot und ich bringe nichts "in Umlauf".

??? 
Ich kann dir nicht ganz folgen. Wer hat gemeint du würdest was in den Umlauf bringen? Wer hat Hausverbot und warum?

Hier im Thema kann ich davon nichts lesen.



   
AntwortZitat
(@Anonym)
Beigetreten: vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

@dunpablo 

Hier steht es:

Veröffentlicht von: @valke
↑

@falk Dann kann man es denke ich Theoretisch als 'in umlauf bringen' verbuchen.

Und es ist tatsächlich gegen meinen Willen geschehen, die Dame  hat def. Hausverbot.

Aber lass es uns beenden, führt zu nichts.



   
AntwortZitat
dunpablo
(@dunpablo)
Harzsammler
Beigetreten: vor 3 Jahren
Beiträge: 200
 

Veröffentlicht von: @Anonym
↑

Und es ist tatsächlich gegen meinen Willen geschehen, die Dame  hat def. Hausverbot.

Aber lass es uns beenden, führt zu nichts.

Ich denke @valke hat sich hier auf den Ausgangspost bezogen, weil er dachte auch du beziehst dich hypothetischerweise auf den Ausgangspost. 



   
AntwortZitat
Seite 2 / 2
Teilen: