blog-image

Versandverbot von Medizinalcannabis

KI gestützter Anbau
AC Infinity
Anzeige
Kurz erklärt: Die Bundesregierung hat ein Versandverbot von Medizinalcannabis auf den Weg gebracht. Ziel ist mehr Patientenschutz durch persönliche Beratung in Apotheken. Das betrifft vor allem Cannabisblüten; Details stehen im aktuellen Regierungsentwurf.

Was bedeutet das Versandverbot von Medizinalcannabis?

Der Regierungsentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) untersagt für Cannabisblüten die Abgabe an Endkund:innen „im Wege des Versandes“. Der Botendienst bleibt ausdrücklich erlaubt. Rechtsgrundlage ist der neue § 3 MedCanG-E, der die Beratungspflicht in der Vor-Ort-Apotheke stärkt (siehe Gesetzentwurf und begleitende BMG-FAQ).

Hintergrund: Warum kommt das Verbot jetzt?

Das Bundeskabinett hat am 8. Oktober 2025 den Entwurf beschlossen. Begründet wird dies mit stark steigenden Importen von Cannabisblüten bei nur moderatem Plus der GKV-Verordnungen; im 1. Halbjahr 2025 stiegen die Importe laut BMG um „mehr als 400 % – von rund 19 auf rund 80 t“ (siehe BMG-Pressemitteilung und BMG-FAQ). Die Bundesregierung fasst zusammen: Missbrauch eindämmen, Beratung sichern, Versand verbieten.

Was ändert sich für Ärzt:innen und Apotheken konkret?

Erstverschreibungen von Cannabisblüten erfordern einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt (Praxis oder Hausbesuch). Folgeverschreibungen sind unter Auflagen möglich, wenn innerhalb der letzten vier Quartale ein persönlicher Kontakt stattfand. Abgabe nur gegen Rezept in der Vor-Ort-Apotheke; Versandhandel mit Blüten ist untersagt, der Botendienst bleibt zulässig (siehe Gesetzentwurf). Fachmedien ordnen ein: Versandweg ausgeschlossen, Beratung vor Ort Pflicht (Pharmazeutische Zeitung).

Zeitplan und Auswirkungen für Patient:innen

Der Kabinettsbeschluss startet das parlamentarische Verfahren. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft; bis dahin gelten die bisherigen Regeln (vgl. Gesetzentwurf). Branchenberichte zeigen ein geteiltes Echo: Sicherheitsargumente versus Sorge vor Versorgungslücken, besonders in ländlichen Regionen (Deutsche Apotheker Zeitung).

Fazit

Das Versandverbot von Medizinalcannabis soll Beratung und Indikationsprüfung stärken. Betroffen sind vor allem Cannabisblüten; der Botendienst bleibt möglich. In den nächsten Monaten sind Präzisierungen im Bundestag zu erwarten. Apotheken optimieren Beratungsprozesse und Botendienste, Patient:innen planen den Bezug über Vor-Ort-Apotheken ein.
blog-image

Evaluierung des Cannabisgesetzes 2025 – Telemedizin im Fokus, Marktgröße & Ausblick

KI gestützter Anbau
AC Infinity
Anzeige

Kurz vorweg: Die wissenschaftliche Evaluierung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) läuft seit 01.01.2025 – koordiniert vom UKE/ZIS im BMG-Projekt EKOCAN (Laufzeit bis 30.04.2028; Projektbeschreibung). Parallel verdichten sich politische Signale für strengere Leitplanken bei telemedizinischen Cannabis-Verordnungen – teils mit Versandverbot für Blüten und Pflicht-Präsenzkontakten (BMG-Referentenentwurf, Juli 2025; Analysen z. B. LTO).

1) Wo stehen wir bei der Evaluierung?

EKOCAN untersucht u. a. Auswirkungen auf Jugend- und Gesundheitsschutz sowie Kriminalität – ergebnisoffen und datenbasiert (UKE/ZIS). Erste universitäre Zwischenkommunikationen fassen bereits Trends zusammen und verweisen auf fortbestehende Schwarzmarkt-Themen (HHU Düsseldorf).

2) Rechtlicher Rahmen: MedCanG & Fernbehandlung

Seit 01.04.2024 ist medizinisches Cannabis aus dem BtMG herausgelöst und im Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) geregelt (BfArM-Überblick; BtMG-Änderungen). Die ausschließliche Fernbehandlung ist seit 2018 grundsätzlich erlaubt, wenn sie im Einzelfall ärztlich vertretbar ist und dokumentations-/aufklärungspflichtig erfolgt (MBO-Ä § 7 Abs. 4; BAEK-Hinweise zur Fernbehandlung).

3) Telemedizin & Online-Verschreibung: Was plant die Politik?

Der BMG-Referentenentwurf zur Änderung des MedCanG sieht u. a. vor: persönliche Erstkonsultation vor Verordnung von Blüten, engere Taktung von Präsenzkontakten und ein Versandverbot für Cannabisblüten durch Apotheken (BMG-Entwurf; Berichte/Einordnung: DAZ, LTO, Taylor Wessing). Gerichte untersagten zudem einzelne Werbe- und Plattformmodelle (z. B. LG München I/OLG Frankfurt) wegen Verstößen gegen HWG/Berufsrecht (Pharmazeutische Zeitung; LTO zum OLG Frankfurt; Urteilstext-Bezug: LG München I).

Konfliktlinie: Branchen- und Patientenvertretungen warnen vor einem faktischen Rückschritt in der Versorgung, insbesondere durch ein generelles Versandverbot (BvCW-Stellungnahme; ELEMENTE-Stellungnahme). Juristische Stimmen sehen zudem europarechtliche und verhältnismäßigkeitsrechtliche Fragezeichen (LTO-Analyse).

4) Marktgröße: Wie groß ist der deutsche Med-Cannabis-Markt?

  • Umsatz: Für 2024 werden ~420 Mio. € Umsatz im medizinischen Markt geschätzt, mit Potenzial Richtung 1 Mrd. € bis 2028 (Prohibition Partners; Bestätigung/Einordnung: MJBizDaily).
  • Apotheken-Daten: Verordnungen stiegen auf über 403.000 in 2023 (Kassenbereich) – Tendenz steigend (Statista-Infografik).
  • Importmengen: 2024 wurden mehr als 72 t getrocknete Blüten zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken nach Deutschland importiert; Q4 allein 31,7 t (ZDFheute nach BfArM; ergänzend BfArM-FAQ zu Importstatistiken).

5) Was passiert, wenn Telemedizin (weitgehend) verboten wird?

Versorgungszugang: Pflicht-Präsenzkontakte und ein generelles Versandverbot würden die Arzt- und Apothekenkapazitäten in der Fläche belasten – gerade in ländlichen Regionen ohne spezialisierte Anlaufstellen. Branchenanalysen warnen vor Unterversorgung, falls Versand für viele Patient:innen wegfällt (Apotheke Adhoc).

Kosten & Adhärenz: Mehr Pflichttermine erhöhen Zeit- und Geldaufwand und können die Therapietreue schwächen. Juristische Einschätzungen plädieren deshalb für „Guardrails“ statt Pauschalverbot (Erstkontakt Präsenz, strukturierte Tele-Follow-ups, klare Aufklärung) – siehe u. a. LTO und Kanzleibriefings (Taylor Wessing).

Marktwirkung: Strikte Einschränkungen würden Telemedizin-anbieter, Logistik und digitale Kliniken deutlich bremsen. Gleichzeitig sinkt der Wettbewerb um komfortable Versorgung – mit möglichen Preiswirkungen zu Lasten der Patient:innen (Branchen- und Medienberichte, s. o.).

Unerwünschte Effekte: Ein Teil der Nachfrage könnte in graue Kanäle abwandern, wenn bürokratische Hürden steigen – ein dauerhaftes Risiko, das die Evaluierung (u. a. HHU/EKOCAN) im Blick hat (HHU Düsseldorf).

6) Warum nutzt die Regierung nicht stärker das Steuer-Potenzial?

Zwar betrachtet die Evaluierung primär Gesundheits- und Jugendschutz, doch die fiskalische Debatte ist naheliegend: Die renommierte DICE-Studie (Haucap/Knoke) bezifferte bereits 2021 mögliche Netto-Mehreinnahmen von ~4,7 Mrd. € jährlich bei reguliertem Verkauf (Steuern + Einsparungen in Polizei/Justiz; DICE-News, Studie (PDF), Handelsblatt-Bericht). Angesichts stark gestiegener Importmengen (ZDFheute/BfArM) und eines wachsenden Selbstzahler-Segments (Prohibition Partners) liegt es nahe, steuersystematische Optionen (z. B. Retail-Modelle mit wirksamem Jugendschutz und Schwarzmarkt-Unterbietung) professionell zu prüfen.

7) Handlungsempfehlungen – pragmatisch für die nächsten Monate

  • Patient:innen: Frühzeitig Erstkontakt in Präsenz einplanen (falls gesetzlich gefordert wird), Befunde/Vortherapien vorbereiten; Apothekenverfügbarkeit vorab klären (BfArM-Infos).
  • Ärzt:innen & Anbieter: Hybrid-Modelle etablieren (Onboarding in Präsenz, standardisierte Tele-Follow-ups), Dokumentation/Pharmakovigilanz schärfen; werbliche Aussagen strikt HWG-konform halten (vgl. LG München I-Bericht, OLG Frankfurt).

Fazit: Was in den nächsten Monaten realistisch passieren könnte

Die Evaluierung EKOCAN liefert bis 2028 den Datenrahmen; politisch ist kurzfristig kein „Zurück auf Null“, sondern Feintuning zu erwarten. Das wahrscheinlichste Szenario ist ein Kompromiss bei der Telemedizin: Pflicht-Erstkontakt in Präsenz, Tele-Folgeverordnungen unter strengen Auflagen (Dokumentation, mind. ein Präsenzkontakt pro Jahr), plus Schutzvorgaben für Werbung. Umstritten bleibt das Versandverbot für Blüten – hier ist politischer Widerstand dokumentiert (u. a. LTO, BvCW). Marktseitig dürfte der Umsatz trotz strengerer Leitplanken hoch bleiben, aber ohne smarte Tele-Regeln riskieren wir Versorgungslücken und Mehrkosten.

Strategisch verpasst Deutschland bisher die Chance, aus einer klug regulierten Ausweitung (Retail-Modelle mit effektivem Jugendschutz, klarer Besteuerung, konsequenter Marktaufsicht) Milliarden an Steuereinnahmen zu heben – die Größenordnung zeigt die DICE-Studie. Wenn Politik und Verwaltung die Gesundheitsziele (Schutz, Kontrolle, Therapie) mit ökonomischer Vernunft verbinden, kann der legale Markt den Schwarzmarkt substantiell verdrängen, Patient:innen besser versorgen – und gleichzeitig Steuer- und Beschäftigungseffekte realisieren.


Quellen (Auswahl, direkt im Text verlinkt): BMG/EKOCAN, UKE/ZIS, BfArM (MedCanG/BtMG-Änderungen/Import-FAQ), MBO-Ä/BAEK, BMG-Referentenentwurf, LTO/DAZ/Apotheke Adhoc/Taylor Wessing, Prohibition Partners & MJBizDaily (Markt), Statista (Verordnungen), ZDFheute (Import 2024), DICE/Haucap-Studien.
Beitrag mit Hilfe von KI erstellt.