zu 1. Wieso vorrücken? Entweder verschreibt es der Arzt oder nicht. Ist ja nicht so, dass es eine Warteliste gibt, wie bei Organstransplantationen 😉
zu 2. jeder Haus oder Facharzt darf Cannabis verordnen, dabei gilt aber dies:
Der Anspruch auf Versorgung mit Cannabis gilt nur, wenn
1. eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung
- nicht zur Verfügung steht oder
- im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung des Arztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes des Patienten nicht angewendet werden kann,
2. eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht.