Leider verhält es sich so, dass die Staatsanwaltschaft möglicherweise Amnestie für Kleinkriminalitäten in Verbindung mit Cannabis (Handel in geringem Umfang z.B.) gewähren kann, das jeweilige Straßenverkehrsamt wird durch die Staatsanwaltschaft informiert, weil es sich um ein Delikt im Straßenverkehr handelt, und die werden dann tätig. Und das werden Sie.
In der Regel finden sich immer “ nur“ Abbauprodukte im Blut, von „aktivem“ Cannabis im Blut habe ich noch nie was gehört.
In der Regel ist der Lappen futsch. Antrag auf Wiedererteilung, meist Verordnung einer MPU mit einhergehender Abstinenz. Ich musste meinen vor mehr als 10 Jahren abgeben und mich entscheiden zwischen Cannabiskonsum und Autofahren, wirst Du auch müssen.
Trotzdem alles Gute!